Mietrecht – Ihr Anwalt in Dortmund

Gekündigt? Reparaturen? Mietminderung? Mieterhöhung?

Die Heizung funktioniert schon seit dem Einzug nicht? Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet? Oder soll die Miete erhöht werden?

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und nicht selten eskalieren kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten. Denn oft sind die Sachverhalte nicht ganz so klar, wie die Betroffenen es empfinden. Deshalb: Kontaktieren Sie schnell einen kompetenten Rechtsanwalt in Dortmund mit dem Rechtsgebiet Mietrecht, um große und teure Verfahren zu vermeiden!

Auch wenn man sich im Recht fühlt: Nicht alle Urteile sind eindeutig und das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblichen Änderungen unterworfen ist. Egal, ob Sie eine Wohnung gemietet haben oder selbst Eigentümer sind, ist es oft wichtig, sich juristisch Rat durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht der Anwaltskanzlei in Dortmund zu holen.

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Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin mit einem kompetenten Ansprechpartner und sparen Sie sich unnötige hohe Kosten!

Sie haben eine Wohnung gemietet oder sind selbst Eigentümer? Ich vertrete Sie als langjähriger Anwalt für Mietrecht in Dortmund vor allem Mieter, aber auch Vermieter und Makler.

Als Rechtsanwalt mit dem Rechtsgebiet Mietrecht unterstütze ich Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, berate bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), Änderung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Realisierung von offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Dortmund beraten – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind!

Sie haben ein Problem mit Ihrem Vermieter?

Ganz schnell merkt man als Mieter, wenn einem die Wohnung, das Haus oder die Büroräume nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Die Heizung leckt, die Abluftanlage funktioniert nicht – in diesem Fall haben Sie das Recht, bestehende Mängel ordnungsgemäß zu rügen und eventuell einen Teil der Miete als Mietminderung zurückzuhalten. Aber hier lauern Fallen: Wird beispielsweise zu viel zurückgehalten, kann dies zu einem Mietrückstand führen, der sogar eine Kündigung zur Folge haben kann. Rufen Sie also im Zweifel Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin für Mietrecht in Dortmund an.

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Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund unterstützt Sie als Mieter bei

  • der Überprüfung von Mietverträgen und deren Zusatzvereinbarungen
  • einer Mietminderung und der Abwehr von Mieterhöhungen
  • dem Kampf gegen Mietmängel
  • der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts bei der Veräußerung der Mietwohnung
  • der Rückerstattung einer Mietkaution
  • der Inspektion der Nebenkostenabrechnungen
  • Schadenersatzansprüchen
  • unberechtigten Kündigungen
  • Fragen rund um die Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen

Als Ihr kompetenter Anwalt aus der Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Dortmund beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie umfassend! Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine erfolgreiche außergerichtliche Lösung anstreben.

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Themen im Mietrecht

Abmahnung

Wussten Sie, dass es auch im Mietrecht eine Abmahnung geben kann? Sie dient dazu, den Mieter aufzufordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten eines Mieters oder weist ihn darauf hin, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Das sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da beispielsweise aus einer Abmahnung vom Vermieter eine fristlose Kündigung der Wohnung werden kann. Nehmen Sie sich sofort einen Rechtsanwalt für Mietrecht zur Seite, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist und erhalten Sie eine erste Orientierung durch eine telefonische Erstberatung. Ich bin hierbei der kompetente Partner an Ihrer Seite.

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Beschluss-Anfechtungsanklage

Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind und somit auch an den regelmäßig stattfindenden Wohnungseigentümerversammlungen teilnehmen, werden Sie früher oder später mit Beschlüssen konfrontiert sein, denen Sie womöglich nicht zustimmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Etwa kann eine Änderung des Verteilungsschlüssels des Hausgeldes Sie nachteilig betreffen oder Sie sind mit geplanten baulichen Maßnahmen nicht einverstanden. Wenn ein solcher Beschluss jedoch durch die notwendige Mehrheit gefasst wurde, dann wird es schwierig, ohne rechtliche Expertise gegen diesen vorzugehen. Doch genau dafür gibt es mich als ausgebildeten Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht einer Kanzlei in Dortmund.

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In Ihrem Auftrag untersuche ich die gefassten Beschlüsse genau und erkläre Ihnen mögliche juristische Optionen. Ich unterscheide dabei auch schnell zwischen jenen Beschlüssen, die aufgrund formaler Fehler bereits von vornherein nichtig sind und solchen, deren Ungültigkeit das Gericht nach einer Beschlussanfechtungsklage feststellt. Als nichtig werden jene Beschlüsse angesehen, die entweder gegen vorhandene gesetzliche Regelungen verstoßen oder in einer Situation gefasst wurden, in der die Eigentümerversammlung nicht über die Kompetenz der Beschlussfassung verfügte. Sollte der gefasste Beschluss jedoch formal gültig sein, werde ich als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht nach Wegen suchen, dennoch eine erfolgreiche Beschlussanfechtungsklage auf den Weg zu bringen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Durchsetzung von Hausgeldforderungen

Wohnungseigentümer sind als Teil einer Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, sich an der Zahlung des regelmäßigen Hausgeldes zu beteiligen. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Beteiligte der Eigentümergemeinschaft mit ihren Zahlungen im Rückstand sind. Daraus können sich Probleme für die restlichen Parteien ergeben, wenn beispielsweise dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen mangels liquider Mittel nicht durchgeführt werden können. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben Sie mit Hilfe eines Anwalts die Möglichkeit, eine Hausgeldforderung auszusprechen. Diese wird als gerichtliche Hausgeldforderung über die Hausverwaltung an den Schuldner herangetragen. Die Hausverwaltung wird dazu einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beauftragen, damit dieser die Forderung durchsetzt.

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Eigenbedarfskündigung

Wann darf ein Eigentümer Eigenbedarf anmelden? Kann man Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs einreichen? Und welche Fristen gelten? Das Recht ist für Mieter in Deutschland sehr stark, aber auch hier gibt es Besonderheiten, die sie kennen sollten.

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Für einen Vermieter gestaltet sich die Kündigung eines Mietvertrags schwierig, denn er muss dem Mieter schriftlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Mietvereinbarung hat. Der Vermieter darf beispielsweise einem Mieter kündigen, wenn er die Räumlichkeiten tatsächlich für sich, seine Familie oder Angehörigen nutzen möchte und Eigenbedarf anmeldet. Ob Ihnen in einem solchen Fall eventuell eine Abfindung zusteht, kann Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund für Sie unkompliziert herausfinden.

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Eigentümerversammlung

Wer Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, wird früher oder später auch an einer Eigentümerversammlung teilnehmen. Diese findet im Regelfall jährlich statt und dient zur Regelung von Angelegenheiten, die die gesamte Eigentümergemeinschaft betreffen. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht kennt sich mit den typischen Fragestellungen im Rahmen einer Eigentümerversammlung aus. Eine Beratung im Vorfeld eignet sich zur Orientierung, wie Sie am besten Ihre Interessen vertreten. Alternativ kann ein Anwalt Sie auch bei der Eigentümerversammlung vor Ort vertreten, sofern dies zulässig ist.

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Erleichterte Kündigung

Nicht immer benötigt ein Vermieter ein berechtigtes Interesse, um einem Mieter zu kündigen. Doch wann ist das der Fall? Ein Vermieter kann immer dann ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses ein Mietverhältnis kündigen, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Dies ergibt sich aus § 573a BGB. Für diese Kündigung benötigt er keine Kündigungsgründe; zu beachten ist jedoch, dass sich die sonst übliche Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.

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Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie Wohneigentum erwerben, dann werden Sie häufig Teil einer Eigentümergemeinschaft. Dabei ist es wichtig, welche Bereiche zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Gerade bei mietrechtlichen Streitfällen ist die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ein relevantes Thema und sorgt regelmäßig für Kopfzerbrechen bei den betroffenen Parteien. Im Zuge der Ausgestaltung einer Teilungserklärung kann es beispielsweise zu Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Wohnungseigentümern kommen und nicht jeder erkennt alle bezeichneten Bereiche als Gemeinschaftseigentum an. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht kennt sich mit diesen und anderen Fragestellungen des Mietrechts umfassend aus und berät Sie und Ihre Miteigentümer in einer solchen Situation sehr gerne.

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Gemeinschaftsordnung

Sobald Sie sich als Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft anschließen, gilt für Sie die Gemeinschaftsordnung. Sie bildet das rechtliche Fundament und enthält sämtliche Rechte und Pflichten der beteiligten Eigentümer. Darunter fallen Stimmrechte, die Aufteilung von Kosten, mögliche Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen oder die formalen Vorgaben zur Änderung der Gemeinschaftsordnung. Nicht selten kommt es bei der Umsetzung zu Streitfällen. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht ist mit sämtlichen Fragestellungen bestens vertraut, weshalb es sinnvoll ist, dass Sie anwaltliche Unterstützung in dieser Situation in Erwägung ziehen. Ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht prüft ausführlich, ob Bedenken gegen die Gemeinschaftsordnung bestehen und berät Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte.

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Gewerberaummiete

Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich in einigen bedeutenden Punkten vom Wohnraummietrecht. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass im Fall von Gewerberaummietverhältnissen kein besonderer Kündigungsschutz für den Mieter besteht. Hinzu kommt, dass für gewerbliche Mietverhältnisse die Regelungen der Sozialklausel nicht zur Anwendung kommen. Konkret bedeutet das, dass ein Mieter kein Widerspruchsrecht gegen eine vertragsgemäße Kündigung besitzt. Das kann insbesondere dann für Sie als Mieter unangenehm werden, wenn Sie auf die Nutzung der Räumlichkeiten für Ihr Unternehmen angewiesen sind. In solchen Fällen ist es wegen der rechtlichen Besonderheiten des Gewerberaummietrechts überaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Mietrecht einer Kanzlei in Dortmund um Rat zu fragen.

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Bevor Sie jedoch überhaupt in ein gewerbliches Mietverhältnis eintreten, steht die Vertragsunterzeichnung an. Wenn Sie als Vermieter auftreten, dann ist ein rechtlich korrekt ausgestaltetes Vertragswerk unerlässlich. Wenden Sie sich gerne an mich als Rechtsanwalt für Mietrecht, der Ihnen bei der Vertragsgestaltung hilft, um sicherzugehen, dass Ihnen bei der juristischen Grundlage der Vermietung Ihres Objekts keine Fehler unterlaufen. Selbstverständlich berate ich aber auch Mieter, die sich nicht sicher sind, ob die Konditionen des Mietvertrags mit den geltenden rechtlichen Vorgaben konform gehen oder ob sie Fallstricke enthalten. In Ihrem Auftrag überprüfe ich als Rechtsanwalt für Mietrecht in Dortmund einen bestehenden gewerblichen Mietvertrag und achte genau darauf, dass keine Klauseln enthalten sind, die Ihnen zum Nachteil gereichen könnten.

Hausgeldabrechnung

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und damit Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, wird früher oder später mit der Zahlung des Wohngelds konfrontiert werden. Darunter ist ein monatlicher Betrag zu verstehen, den jeder Wohnungseigentümer für die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums entrichtet. Die Höhe des Hausgeldes wird über einen Wirtschaftsplan unter Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels festgelegt. Es kann allerdings vorkommen, dass Sie an der Berechnung Zweifel haben. Die Gründe dafür können vielfältig sein, weshalb es sich lohnt, darauf einen genaueren Blick zu werfen. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht analysiert die relevanten Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft und berät Sie über mögliche rechtliche Schritte.

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Hausgeldinkasso

Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, das sogenannte Hausgeld zu zahlen, das für den Betrieb und notwendige Instandhaltungen der Immobilie benötigt wird. Zahlungsverweigerung oder aber auch durch eine Verringerung des vereinbarten Betrags sorgen hier für Konflikte, denn: Es entsteht eine Mehrbelastung der anderen Wohnungseigentümer. Maßnahmen können dafür sorgen, den zahlungsunwilligen Miteigentümer zur Begleichung seines Beitrags zu bewegen. Eine dieser Maßnahmen ist das Hausgeldinkasso, welches einen erhöhten Druck auf den Zahlungsverweigerer erzeugt. Ein Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht weiß, welche Schritte im Einzelfall am besten zu unternehmen sind. Idealerweise beauftragt Ihre Eigentümergemeinschaft eine Kanzlei damit, ein Inkassoverfahren gegen den Miteigentümer einzuleiten.

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Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf bei der vertraglichen Gestaltung oder bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Und: Im Immobilienrecht geht es meistens um hohe Werte. Rechtsfragen im Immobilienrecht sind daher häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite. Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät ein Anwalt Sie umfassend zum Allgemeinen Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, zum Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, zur Vertragsgestaltung, Werkverträgen, Mängeln, Forderungen aus Leistungen und Honoraren und zu Erbengemeinschaften.

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Instandhaltungsrücklage

Wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, muss sich an der Zahlung des Hausgeldes beteiligen. Dazu gehört auch die sogenannte Instandhaltungsrücklage als finanzielles Polster, das immer dann genutzt wird, wenn Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum notwendig werden. Es kann vorkommen, dass bei der Aufteilung oder Verwaltung der Instandhaltungsrücklage Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Parteien entstehen. Damit Sie in einer solchen Situation nicht allein dastehen, ist ein Rechtsanwalt für WEG-Recht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er überprüft gerne bestehende Unklarheiten und schafft Klarheit für Ihre Anliegen.

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Kündigung

Als Mieter kann man ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis der Mietsache, also der Wohnung oder des Hauses, kündigen. Beim Vermieter sieht das schon anders aus: Er darf seinen Mietern nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen. Der Vermieter muss im Gegensatz zum Mieter bei einer ordentlichen Kündigung berechtigte Gründe vortragen. Liegt ein wichtiger Grund vor, können beide Seiten das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfristen sofort kündigen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht kann Ihnen weiterhelfen, wenn es um Kündigungsgründe geht.

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Kündigungsfristen

Kennen Sie eigentlich die Kündigungsfrist, die gilt, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten? Kommen Sie eventuell sogar früher aus Ihrem Mietvertrag? Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung für Mieter und Vermieter grundsätzlich drei Monate. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf bzw. nach acht Jahren seit dem Einzug des Mieters um jeweils drei Monate. Für den Mieter besteht im Mietverhältnis also ein besonderer Schutz – seine Frist beträgt unabhängig von der Mietdauer immer drei Monate. Bei Fragen rund um das Thema Kündigungsfristen sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren, um eine Einschätzung der Situation zu erhalten.

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Mieterhöhung

Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug des Mieters oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Doch es gibt noch weitere Punkte, die im Rahmen einer Mieterhöhung beachtet werden müssen: Die Erhöhung der Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein. Ist der Mieter nicht einverstanden, so gibt es die Möglichkeit, die Mieterhöhung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen und ihr gegebenenfalls zu widersprechen. Um mögliche Nachteile auszuschließen, suchen Sie sich bitte Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht.

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Mietmängel

Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Was geschieht aber bei Mängeln? Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, sieht das Mietrecht für den Mieter Rechte und für den Vermieter Pflichten vor. Der Mieter kann dann eine Mietminderung geltend machen und hat Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels. Geschieht dies nicht, hat er das Recht auf Selbstabhilfe und Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder auch eine fristlose Kündigung. Sollten Sie unsicher sein, was Sie unternehmen können, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht und lassen Sie sich beraten.

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Mietminderung

Hat eine Mietsache nach Überlassung der Immobilie einen Mangel, kann der Mieter die Miete mindern. Dieser Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigen. Ob  dies tatsächlich der Fall ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt aber: Der Mieter muss zunächst dem Vermieter gegenüber den Mangel anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Ist dieses geschehen und besteht der Mangel fort, darf er die Miete mindern. Über die Höhe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Rechtsgebiet Mietrecht sprechen.

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Mietpreisbremse

Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Ganz gleich, ob Sie als Vermieter eine Wohnung suchen oder als Eigentümer die Augen nach geeigneten Mietern offen halten. Die neuen Regelungen vom 1. Januar 2019 in Bezug auf die Mietpreisbremse sind dabei für Mieter und Vermieter gleichermaßen bedeutend. Grundsätzlich gibt die Mietpreisbremse vor, dass im Falle einer Neuvermietung die vereinbarte Miete in Ballungsgebieten lediglich bis zu 10 % über der Vergleichsmiete für diesen Ort liegen darf. Die Vorgaben sind sowohl für Mieter und Vermieter nicht immer leicht zu durchschauen. Grund genug, sich bei Unklarheiten fachkundigen Rat durch mich als Rechtsanwalt für Mietrecht einzuholen.

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Mietrückstand

Wer eine Immobilie vermietet, hat nicht selten Schwierigkeiten mit seinen Mietern. Mietrückstände, unbezahlte Nebenkosten oder verweigerte Mietzahlungen – solche Probleme können zu ernsten Herausforderungen für Vermieter werden. Sind Sie Vermieter einer größeren Immobilie und treten solche Probleme häufiger auf, kann sogar Ihr wirtschaftliches Fortbestehen bedroht sein. Grund genug, Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht zu suchen, denn: Im Mietrecht hat der Gesetzgeber viele Entscheidungen im Sinne der Mieter getroffen, die es Vermietern erschweren, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt kennt sich jedoch hervorragend mit Zahlungsforderungen bei Mietrückständen und weiteren möglichen Schritten aus. Zögern Sie nicht, ihn zeitnah anzusprechen!

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Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und schafft damit Markttransparenz für Mieter.

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Der Mietspiegel ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es beispielsweise um die Anwendung der sogenannten Mietpreisbremse geht. Dies gilt in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Das Hauptanwendungsgebiet für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem ein Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der auf Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt, also der Miete, gerichtet ist. Es ist die Grundlage für die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen und gründet sich in den meisten Fällen auf einen Mietvertrag, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für Vermieter und Mieter, diverse Pflichten. Diese ergeben sich aus den Vertragsklauseln. Ein Anwalt für Mietrecht hilft bei der Ausgestaltung und kann ein bestehendes Mietverhältnis auf rechtliche Fehler und unzulässige Klauseln überprüfen.

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Mietvertrag

Mietverträge enthalten in der Regel Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren. In der Praxis werden dabei oft Klauseln verwendet, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Diese sind für Mieter aber oft auf den ersten Blick nicht erkennbar. Es ist also durchaus für Mieter und auch für Vermieter sinnvoll, sich hinsichtlich der Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen, die man unterschreiben soll, anwaltlich beraten zu lassen. Fragen Sie zur Mietvertragsgestaltung am besten einen ortsansässigen Rechtsanwalt, um Fehler und Unrechtmäßigkeiten aufzudecken.

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Pachtrecht

Das Pachtrecht stellt eine Unterkategorie des Mietrechts dar. Denn der Pächter hat im Gegensatz zum Mieter nicht nur das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, sondern er darf ebenfalls mögliche Profite daraus ziehen. Doch hier können Ungewissheiten über Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien entstehen. Um diese aufzuklären, bedarf es der Expertise eines versierten Rechtsanwalts für Miet- und Pachtrecht. Zwar sind die Ähnlichkeiten von Miete und Pacht kaum von der Hand zu weisen, dennoch existieren bedeutsame Unterschiede. Weitere Details sind idealerweise im Pachtvertrag festgelegt, den Sie gemeinsam mit mir als Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen oder auch als Verpächter aufsetzen können.

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Räumungsklage

Sie haben Ihrem Mieter gekündigt und er zieht nicht aus? Dann ist der nächste Schritt eine Räumungsklage. Denn räumt der Mieter nach einer – unter Umständen sogar fristlosen – Kündigung und einer Frist zur Räumung nicht die Wohnung, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage als letztes Mittel, mit dem er den Auszug durchsetzen kann. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht hat langjährige Erfahrung und berät Sie gerne. Melden Sie sich bei Ihrem Anwalt für einen telefonischen Erstkontakt, um auch hartnäckige Mieter loszuwerden.

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Sondereigentum

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist im Wohnungseigentumsrecht ein wichtiger Aspekt. Sondereigentum beschreibt dabei das Eigentum, über das ein spezifischer Eigentümer (entweder als natürliche oder juristische Person) die Eigentumsrechte besitzt, nicht jedoch die restliche Eigentümergemeinschaft. Im Regelfall bezieht sich das auf die Räumlichkeiten, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist nicht immer einfach zu durchschauen. Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht kenne ich mich mit den rechtlichen Vorgaben für die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aus und liefere Ihnen klare Antworten, ob der von Ihnen als Sondereigentum beanspruchte Bereich in diese Kategorie fällt oder nicht.

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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung liefert wichtige Informationen darüber, welche Bereiche einer Immobilie zum Gemeinschaftseigentum (von allen Bewohnern des Hauses nutzbar) und welche zum Sondereigentum (nur vom jeweiligen Eigentümer ohne vorherige Zustimmung nutzbar) gehören. Solche Informationen sind insbesondere dann wichtig, wenn es darum geht, sich einen umfassenden Überblick über alle Aspekte der Immobilie zu verschaffen, was insbesondere für Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen relevant sein kann. Daher ist eine Teilungserklärung von enormer Bedeutung, sobald es um die genaue Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum geht. Meinungsverschiedenheiten sind hierbei oftmals der Ausgangspunkt rechtlicher Auseinandersetzungen. Eine Teilungserklärung kann bereits im Vorfeld Abhilfe schaffen und juristische Konflikte vermeiden.

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Unterlassungsklage

Der Mieter darf eine Mietsache nur in dem durch den Mietvertrag gewährten Umfang nutzen. Setzt er sich über die vertraglichen Vereinbarungen hinweg und gebraucht er sie weiterhin vertragswidrig, kann ihn der Vermieter abmahnen. Setzt er den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fort, ist der Vermieter nach § 541 BGB berechtigt, auf Unterlassung zu klagen. Diese Klage stellt zudem eine Alternative zu einer (fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter dar und ist häufig sogar die bessere Option: Das gilt vor allem dann, wenn im Fall einer Kündigung ein anschließender Leerstand zu erwarten ist.

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Untervermietung

Grundsätzlich können Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten, wenn dies nicht explizit durch den Mietvertrag ausgeschlossen wurde. Aber Achtung: Ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung nicht erlaubt. Praktisch bedeutet dies: Der Mieter muss vom Vermieter die Genehmigung einholen, die der Vermieter jedoch nur aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Sollte Ihnen eine Untermiete verwehrt werden, setzt Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht Ihre Rechte für Sie durch und unterstützt Sie dabei, Konflikte mit dem Vermieter rund um die Untervermietung außergerichtlich beizulegen.

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Vermieterrecht

Auch Vermieter haben Rechte! Dazu zählt das Recht auf Zahlung der Miete nach § 535 Abs. 2 BGB und auch, dass die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand vom Mieter erhalten werden. Leider wird beides oft nicht eingehalten. Sollten Sie als Mieter gegen diese Rechte verstoßen, kann sich der Vermieter rechtlich zur Wehr setzen: mit einer Abmahnung und bei groben Pflichtverstößen sogar mit einer fristlosen Kündigung. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht vertritt Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter mit kompetenter Erfahrung.

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Vermietung von Eigentumswohnungen

Kapitalanlagen können viele Formen annehmen. Wer mit Immobilien Geld verdienen will, der entscheidet sich häufig für den Erwerb und die Vermietung einer Eigentumswohnung. Allerdings hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine ganze Reihe an Vorgaben erlassen, die Vermieter beachten müssen. Dazu gehören steuerrechtliche Vorgaben, Pflichten gegenüber einer möglicherweise vorhandenen Eigentümergemeinschaft oder auch die Rechte von Mietern: Damit Sie diesen Schritt nicht allein gehen müssen, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In Ihrem Auftrag prüft oder gestaltet er Mietverträge aus und sorgt dafür, dass Sie alle rechtlichen Vorschriften einhalten, um schon im Vorfeld mögliche Mieterbeschwerden zu vermeiden.

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Verwalterwechsel

Wenn Sie über Immobilieneigentum verfügen, dann kommt es nicht selten vor, dass Sie zur Verwaltung einen Hausverwalter einsetzen, der sich um die alltägliche Organisation des Immobilienbetriebs sorgt. Aus verschiedenen Gründen kann es dann zu einem Verwalterwechsel kommen. Dieser kann mit einigen rechtlichen Hürden verbunden sein, weshalb es sehr sinnvoll ist, vor einem geplanten Verwalterwechsel mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht zu sprechen. Bevor Sie einen Verwalterwechsel in Betracht ziehen, sollten Sie sicherstellen, dass der Verwaltungsvertrag diese Möglichkeit zum gewünschten Zeitpunkt gewährt. In jedem Fall sollten Sie diesen Schritt nicht überstürzt angehen und stattdessen zuvor mit einem Anwalt für Mietrecht Rücksprache halten.

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Verwaltungsbeirat

Neben der Beauftragung eines Verwalters kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft auch beschließen, einen Miteigentümer zum Mitglied des Verwaltungsbeirats zu ernennen. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine Position, deren maßgebliche Aufgabe es ist, den eingesetzten Verwalter bei der Durchführung vorab definierter Aufgaben zu unterstützen und seine Arbeit gegebenenfalls zu überprüfen. Es gilt zu beachten, dass der Verwaltungsbeirat gegenüber dem Verwalter über keinerlei Weisungsbefugnis verfügt: Er wirkt nur als kontrollierendes bzw. unterstützendes Gremium. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie weit Ihre Befugnisse als Verwaltungsbeirat reichen, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht kontaktieren, der Ihnen gerne ausführlich Rede und Antwort steht.

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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten und die Auseinandersetzung mit anderen Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Entgegen der allgemeinen Vorstellung kann hier der Wohnungseigentümer nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Überlassen Sie mir die Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern. Kontaktieren Sie umgehend meine Kanzlei, wenn sich Streitigkeiten rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben. Fragen Sie mich bei allen Fragen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht – als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze und berate ich Sie gerne!

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Häufige Fragen

Für wen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau darlegen, wer in die Wohnung einziehen soll und, warum genau diese Person die Wohnung benötigt. Eigenbedarf kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst, für enge Familienangehörige oder ein Haushaltsmitglied anmelden.

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist. Damit der Mieter im nächsten Schritt die Mietminderung beanspruchen kann, muss man bei seinem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.

Mietrückstand kann schneller zur fristlosen Kündigung führen, als einem lieb ist. Wird zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit einer darauf anschließenden Räumungsklage.

Grundsätzlich sind Mieterhöhungen rechtens. Der Vermieter muss jedoch einiges beachten, damit eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Sie darf allerdings innerhalb von drei Jahren nicht höher als 20 Prozent sein.

Das Mietrecht schützt den Mieter grundsätzlich vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der am häufigsten genannte berechtigte Kündigungsgrund, ist Eigenbedarf. Das bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder ein enger Familienangehöriger oder ein Haushaltsmitglied des Vermieters die Wohnung übernehmen soll. Die Gründe sind sehr eng gefasst und sollten im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüft werden. Denn der Mieter hat das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen. Unser Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.

Jedes Urteil, das einen konkreten Prozentsatz für Mietminderung nennt, ist eine Einzelfallentscheidung – es kommt also immer auf die konkrete Beeinträchtigung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Dortmund, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen.

Patrick Falkenhahn, Rechtsanwalt in Dortmund
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