Arbeitsrecht – Ihr Anwalt in Dortmund

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?

Ihnen droht eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Schnell sein ist wichtig: Ich bin Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Dortmund!

Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer, beispielsweise bei einer Kündigung, Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden.

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Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?

Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Und, ganz wichtig zu wissen, ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig?

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In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Dortmund statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf die sicherlich gut gemeinten, aber mitunter sachlich falschen Auskünfte von Freunden. Denn den Job zu verlieren, bedeutet viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl.

Als Anwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Dortmund bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen

  • bei ungerechtfertigten Abmahnungen
  • eine angemessene Abfindung zu erhalten
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
  • die Kündigung anzufechten
  • gesetzliche Fristen im Arbeitsrecht einzuhalten
  • Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht einer Kanzlei in Dortmund ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.

Seit vielen Jahren kämpfe ich in meiner Anwaltskanzlei in Dortmund für die Rechte meiner Mandanten und berate beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus Dortmund. Holen Sie sich den besten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen!

Wenn es um Ihr Geld geht: Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund

Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierende neue, schlechte Jobangebote. Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie mich umgehend für eine Erstberatung anrufen. Wir besprechen Ihre Situation und Sie erhalten durch mich als Ihren Anwalt eine erste telefonische Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert.

Bei all dem biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Dortmund kompetente Beratung und Vertretung. Selbstverständlich übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantrage die Prozesskostenhilfe (wenn möglich).

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dortmund

Seien Sie mit mir immer einen Schritt voraus! Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht aus meiner Kanzlei in Dortmund an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht werden Sie auf wichtige Punkte hingewiesen und gegebenenfalls mit kompetenten Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Ich höre Ihnen ganz genau zu und finde die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit mir Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund. Ich nehme mir Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.

Lassen Sie uns gemeinsam mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft den Konflikt schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären. Seit mehr als 12 Jahren kämpfe ich in meiner kompetenten Anwaltskanzlei in Dortmund für die Rechte meiner Mandanten.

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Themen im Arbeitsrecht

Abfindung

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen – und bietet Ihnen eine Abfindung an? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine höhere Abfindung oder es wurden Ihnen gar keine angeboten? Bei einer Abfindung ist grundsätzlich Vorsicht geboten: Hier sollten Sie nichts übereilen, denn es drohen oft Stolperfallen! Bevor Sie das Angebot auf eine Abfindung annehmen, sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Rücksprache halten. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine Abfindung verwehrt oder deutlich zu niedrig angesetzt wird.

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Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

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Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Dortmund prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag per Änderungskündigung anpassen? Hier ist Vorsicht geboten, denn: Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis unter deutlich geänderten Bedingungen weitergeführt wird. Lehnen Sie diese Änderungen ab, wird aus der Änderungskündigung eine reguläre Kündigung: Daher sollten Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers unbedingt zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dieser erkennt mit geübtem Blick, ob die neuen Konditionen für Sie wirklich von Vorteil sind – oder ob Sie durch die Änderungskündigung unwägbare Risiken eingehen.

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Arbeitszeugnis

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard!

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Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch mich als langjährig erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei überprüft werden sollte. Meine Anwaltskanzlei in Dortmund berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.

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Aufhebungsvertrag

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen? Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:

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  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche

Wurde das bereits berücksichtigt?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!

Betriebsbedingte Kündigung

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Dann ist der Anwalt für Arbeitsrecht Ihre erste Anlaufstelle. Dieser prüft, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt zulässig ist. Durch den Gesetzgeber gelten für die betriebsbedingte – oder auch ordentliche – Kündigung enge Voraussetzungen: So müssen insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Kündigung notwendig machen. Sie haben Zweifel, dass dies der Fall ist? Dann sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung einholen, um gegen die betriebsbedingte Kündigung vorzugehen.

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Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist arbeitsrechtlich die sprichwörtliche Notbremse, um ein Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Sie kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Allerdings ist die fristlose Kündigung für beide Seiten nur unter engen Voraussetzungen möglich, die nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Liegen diese nicht vor, kann die fristlose Kündigung rechtlich angegriffen werden. Als Arbeitnehmer haben Sie dann gute Chancen darauf, dass Sie zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht per Kündigungsschutzklage die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.

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Geschäftsführervertrag

Auf Sie wartet die Entscheidung, eine Stelle als Geschäftsführer anzutreten? Vorab ist es immer sinnvoll, einige Aspekte zu klären. Welche Vorstellungen haben die Gesellschafter an Ihre Tätigkeit? Welche Arbeitszeiten gelten für Sie? Auch die Höhe Ihres Gehalts muss entschieden werden.

Doch nicht immer enthält ein Geschäftsführervertrag alles, was Sie sich vorgestellt haben. Genau dafür gibt es mich, den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund.

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Wenn Sie zum Geschäftsführer befördert werden, gibt es neue Regelungen zu Ihrem Kündigungsschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihr vorheriges Arbeitsverhältnis vertraglich abzusichern.

Die Festlegung Ihrer Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsführervertrags. Insbesondere dann, wenn mehrere Geschäftsführer unterschiedlichen Aufgaben nachgehen sollen.

Mit meiner Hilfe gehen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführervertrag allen Ansprüchen genügt und Sie rechtlich abgesichert sind.

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Kündigung

Sie wurden gekündigt? Dann sollten Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, denn: Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur eine Frist von 3 Wochen zur Verfügung, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen und die Kündigung abzuwehren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist dann der richtige Ansprechpartner, um fristgerecht und richtig auf die Kündigung zu reagieren und Ihnen weitere Optionen aufzuzeigen. Grundsätzlich sollten Sie immer in Erwägung ziehen, mit einer Kündigungsschutzklage um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes anzustreben. Auch hierbei unterstützt Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht, um mit der individuell passenden Strategie vorzugehen.

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Kündigungsschutzklage

Durch die Kündigungsschutzklage haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Werden diese nicht erfüllt, ist die Kündigung unzulässig und kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – sie muss beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) Anwendung findet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie im Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

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Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung wird vom Arbeitgeber immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, liegen aber immer in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es zu einer personenbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt, ständig zu spät am Arbeitsplatz erscheint oder sogar volltrunken zur Arbeit kommt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Kündigungsgründe zutreffen – sonst kommt es zur Kündigungsschutzklage. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und hilft Ihnen auch dabei, eine personenbedingte Kündigung rechtssicher zu formulieren.

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Sonderkündigungsschutz

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gibt es Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dieser wird als Sonderkündigungsschutz bezeichnet und gilt für Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, schwerbehinderte Mitarbeiter sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das Thema Sonderkündigungsschutz zeichnet sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben aus. Dennoch kann sowohl eine fristgerechte als auch eine fristlose Kündigung der genannten Personengruppen möglich sein. Die Gründe sind von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen in jedem Fall der fachlichen Beurteilung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

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Trennungssituationen

Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.

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Ich bereite Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich berate ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von mir gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, bin ich für ein klärendes Gespräch Ihr bester Ansprechpartner.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es dazu, weil der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten und Regeln verstößt oder weil es im Rahmen seiner Tätigkeit sogar zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kommt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, sich per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr zu setzen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber wichtige rechtliche Vorgaben nicht beachtet hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht herausfinden. Er berät Arbeitnehmer auch zu Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten im konkreten Fall.

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Weiterbeschäftigung

Wer als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, hat über die Dauer dieses Verhältnis einen Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Was passiert jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde? Intuitiv liegt die Vermutung nahe, dass dadurch auch der Beschäftigungsanspruch erlischt. Doch was, wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob eine rechtswirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt stattgefunden hat? In einem solchen Fall kann unter Umständen die Regel der Weiterbeschäftigung greifen. Dabei geht es um den Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers, bei dem geklärt werden muss, ob noch immer ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gehört in vielen Fällen zu den Aspekten, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt werden.

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Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und diese als ungerechtfertigt ansehen, ist es daher sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund Kontakt aufzunehmen. Ich analysiere Ihre Situation genau und überprüfe, welche arbeitsrechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll, in deren Zuge ich auch um Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung kämpfen werde. Nehmen Sie eine Kündigung deshalb nicht widerspruchslos hin, wenn Sie auch weiterhin Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen wollen, sondern sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um herauszufinden, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtskonform ist. Gemeinsam mit Ihnen kämpfe ich dafür, dass einer zukünftigen Weiterbeschäftigung nichts im Wege steht.

Wettbewerbsverbot

Wer als Arbeitnehmer tätig ist, der wird oft schon frühzeitig mit den Regelungen des Wettbewerbsverbots konfrontiert. Dabei lassen sich einerseits das gesetzliche Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses sowie das vertragliche Wettbewerbsverbot unterscheiden. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot greift dabei auf die § 242 BGB sowie § 60 HGB zurück, aus denen hervorgeht, dass es einem Arbeitnehmer verboten ist, sowohl in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten als auch in derselben Branche ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu betreiben, solange ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen Arbeitgeber besteht. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Form des Wettbewerbsverbots, die als nachvertragliches Wettbewerbsverbot bezeichnet wird. Darin wird geregelt, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, für einen definierten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Anschlusstätigkeit (in der Regel in derselben Branche) aufzunehmen.

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Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer für diese Zeit eine angemessene Entschädigung, eine sogenannte Karrenzentschädigung, zu zahlen. Gemäß § 74 ff. HGB beziffert sich die Höhe dieser Leistung für jedes Jahr des Wettbewerbsverbots auf mindestens die Hälfte der Vergütung, die der ehemalige Arbeitnehmer zuvor erhalten hat. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, liegt ein unwirksames Wettbewerbsverbot vor. Es kann passieren, dass noch weitere Gründe für ein Wettbewerbsverbot sprechen, die nicht sofort erkenntlich sind. An dieser Stelle kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund tatkräftige Hilfe bieten. Ich überprüfe den Arbeitsvertrag sowie Ihre arbeitsrechtliche Situation genau und leite gegebenenfalls die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um ein bestehendes Wettbewerbsverbot juristisch anzufechten.

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Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Sebastian Jannsen, Rechtsanwalt in Dortmund
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