Medizinrecht – Ihr Anwalt in Dortmund

Medizinrecht für Patienten und Ärzte

Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sie möchten Ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Hier haben Sie eine Kanzlei, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche auskennt und die Besonderheiten durchschaut. Ich vertrete sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner.

Seien wir doch ehrlich: Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Fehler unterlaufen. Oft sind diese mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein gravierender Behandlungsfehler.

Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst, wenn er bei seiner Behandlung gegen Facharztstandards sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, wird der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten.

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Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Ich biete Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht in Dortmund einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise auf diesem Gebiet. Ich arbeite mich gerne in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Und ich streite in allen Instanzen für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, aber auch für ihre Abwehr.

Medizinrecht für Patienten

Der schlimmste Fall: statt erhoffter Heilung nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind schon an sich schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde sie nun zusätzlich verschlimmert.

Was dazu kommt: Sie als Patient haben normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsprechung die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und behindertengerechtem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt der Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Medizinrecht in Dortmund beraten. Wir können Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit ich Sie bestmöglich vertrete, verfüge ich über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Einholung der medizinischen Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Ermittlung Ihrer berechtigten Ansprüche und des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes
  • Begleitung bei einem Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer
  • Professionelle Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen

Was können Sie als Patient tun?

Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Beachten Sie immer, dass gem. § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der eventuelle Anspruch entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Medizinrecht für Ärzte

Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Dortmund.

Ich vertrete Sie bei:

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Berufsrecht
  • Approbation – Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

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Themen im Medizinrecht

Abfindungsvergleich bei Personenschäden

Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.

Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.

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Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es meine Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

So weise ich Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschaden darauf zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.

Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und ich achte darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus, Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten.

Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!

Arzthaftungsrecht

„Ärztepfusch“ ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes. Nach den neuesten Studien sterben jährlich ca. 19.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.

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Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher empfehle ich Ihnen, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.

Arztstrafrecht

Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen? Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?

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Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung, sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG einen großen Raum ein. Meine Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Dortmund zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.

Gerade bei Vorsatzdelikten, wie beispielsweise Abrechnungsbetrug, ist wegen des drohenden Widerrufs der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine kompetente und diskrete Vertretung und Verteidigung ein Muss.

Aufklärung

Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.

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Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ist im Rahmen des Patientenrechtegesetzes in § 630e BGB kodifiziert worden. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.

Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Zusätzlich ist der tatsächliche Umfang der Aufklärung im Gesetz nicht definiert. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.

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Behandlungsfehler

Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.

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So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf meine jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.

Geburtsschaden

Wenn die Geburt eines Babys ansteht, ist dies vor allem ein Grund zur Freude. Doch was passiert, wenn bei der Geburt etwas schief geht? Je nach Ausmaß des Ärztefehlers kann ein Geburtsschaden die Lebensqualität eines Kindes und die der Familie irreversibel beeinträchtigen – und zudem hohe Kosten verursachen. Ein Geburtsschaden kann aber nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch Fehler der Hebamme oder des Pflegepersonals entstehen: Dann sollten Sie um Ihr Recht und das Ihres Kindes kämpfen und zusammen mit einem Anwalt für Medizinrecht Ihre Forderungen geltend machen!

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Impfschäden

Nicht erst seit Corona sind Impfschäden ein Thema, das die Betroffenen oft ein Leben lang beschäftigt. Gesundheitliche Schäden durch eine Impfung sind nicht selten. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, welche juristischen Optionen sich Ihnen bieten. Ein Anspruch auf Schadensersatz richtet sich regelmäßig gegen den Hersteller des Impfstoffes: Mit dem Geld können die Geschädigten materielle Beeinträchtigungen ausgleichen, aber auch immaterielle Schäden wiedergutmachen. Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und diese auch notfalls vor Gericht durchzusetzen.

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Medizinisches Strafrecht

Angehörige der Heilberufe unterliegen äußerst strengen Richtlinien. Diese Vorgaben sind notwendig, um das Wohlergehen ihrer Patienten nachhaltig zu gewährleisten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie als Arzt mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Patienten mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Oft sind Klagen wegen Körperverletzung die Folge. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt mit Kanzlei in Dortmund.

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Wie in jeder strafrechtlichen Angelegenheit gilt auch im Bereich des Medizinrechts der eiserne Grundsatz: Verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Wenn Sie sich einem strafrechtlichen Verfahren gegenübersehen, ist es überaus wichtig, so schnell wie möglich Kontakt zu mir als Rechtsanwalt für Medizin- und Strafrecht aufzunehmen. Ich prüfe die gegenüber Ihnen erhobenen Vorwürfe umfassend, verlange Akteneinsicht und überlege gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es stets, die bestehenden Vorwürfe zu entkräften und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre ärztliche Reputation nicht zu Schaden kommt. Nur durch eine schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rechtsexperten lassen sich oft schlimmere Konsequenzen verhindern. Genauso wie Sie für die Gesundheit Ihrer Patienten kämpfen, setze ich mich für Ihre Rechte ein.

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Prozessuale Vertretung

Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Sei es als Beklagter, Geschädigter oder als Zeuge. Auch für Sie als Arzt kann dieser Fall früher oder später eintreten. Sollte es dazu kommen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu wissen, der die prozessuale Vertretung übernimmt. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen im Medizinrecht diese Verlässlichkeit jederzeit anbieten. Sie sehen sich einer Schadensersatzklage gegenüber? Ich prüfe die Vorwürfe und überlege gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt sowie Ihre Reputation bewahrt.

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Selbstverständlich unterstütze ich Sie ebenfalls, wenn Sie als Kläger auftreten möchten. Ein Patient oder Kostenträger verweigert die Zahlung einer von Ihnen erbrachten Leistung? Ich übernehme die Mahnungen und reiche Klage ein, sollte es die Notwendigkeit erfordern. Als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Dortmund verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der prozessualen Vertretung der Ansprüche meiner Mandanten und kann auf eine lange Erfolgshistorie zurückblicken. In Ihrem Auftrag setze ich mich jederzeit dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden.

Schmerzensgeld

Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen und Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Derartige Konsequenzen stellen mitunter sehr gravierende Einschnitte in die persönliche Lebensqualität dar und bedürfen einer angemessenen Kompensation. Genau für diese Fälle bin ich als hochgradig ausgebildeter Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Dortmund Ihr idealer Ansprechpartner.

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Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren? Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht gebe ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.

Verträge

Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage jedweder gültiger Rechtsgeschäfte. Doch nicht jeder Vertrag besitzt auch Rechtsgültigkeit. Ob Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Dienstleistungsverträge – all diese Vertragswerke bedürfen einer korrekten Ausgestaltung und müssen konkrete gesetzliche Vorgaben beachten. Auch Sie als Mediziner werden in Ihrem Alltag mit einer Fülle unterschiedlicher Vertragsarten konfrontiert. Damit dabei keine Fehler passieren, ist es sehr sinnvoll, die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der ebenfalls mit den Komplexitäten des Vertragsrechts vertraut ist.

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Ich habe mich darauf spezialisiert, Mediziner bei allen anfallenden Vertragsfragen zu unterstützen und jederzeit rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sei es die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, die vertragliche Vereinbarung von ärztlichen Behandlungen in Form von Honorar- oder Konsiliararztverträgen oder die Ausgestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im Zuge der Eröffnung einer eigenen Praxis. Ich bin mit den Details des Vertragsrechts bestens vertraut und kann Ihnen eine umfassende Beratung über sämtliche Vertragsdetails gewährleisten. Vereinbaren Sie ein zeitnahes Beratungsgespräch mit mir und sichern Sie Ihre Verträge durch meine juristische Expertise rechtlich ab.

Vertragsarztrecht

Ihnen droht das Entziehen oder das Ruhen Ihrer Zulassung als Vertragsarzt wegen einer groben Pflichtverletzung? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!

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Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts, insbesondere bei Fragen der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten. Ich unterstütze Sie gerne auch bei der Übertragung der Zulassung auf Nachfolger, Ruhen und Vermeidung ihrer Entziehung.

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Rocco Di Dino, Rechtsanwalt in Dortmund
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